AHV-Beitragspflicht
Bei Personen, welche kein oder ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, stellt sich die Frage, ob sie als Nichterwerbstätige Beiträge an die AHV entrichten müssen.
Vorzeitig Pensionierte sind ebenfalls beitragspflichtig. Sie können durch den erwerbstätigen Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner von der Beitragspflicht befreit werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 052 320 92 22 | einwohnerkontrolle@wiesendangen.ch |