Kontakt

Arlette Niemann
Schauenbergstrasse 11
8542 Wiesendangen
Tel. 052 320 92 49
Kontaktformular
Funktion
Friedensrichterin

Friedensrichteramt Wiesendangen

Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind für folgende Klagen zuständig:

  • Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
  • Arbeitsrechtliche Klagen (Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.)
  • Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen usw.)
  • Nachbarschaftsklagen (Lärm, Einsprachen wegen Sträuchern, Hecken, Bäumen und Bauten, usw.)
  • Persönlichkeitsverletzungen
  • Klagen aus Datenschutzrecht (z.B. Auskunftserteilung)

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter beraten und erteilen auch Auskunft über Fragen, die das Vorgehen bei Klagen und Begehren betreffen.

Alle aktuellen Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Website des Verbands der Friedensrichtenden des Kantons Zürich.

Klägerinnen und Kläger reichen ihre Klage bei der Friedensrichterin ein.

Achtung: Die Friedensrichter und Friedensrichterinnen sind nicht zuständig bei:

  • Scheidungs- und Trennungsklagen. Diese sind direkt beim Bezirksgericht einzureichen.
  • Unterhaltsklagen bei minderjährigen und volljährigen Kinder und Klagen betreffend weitere Kinderbelange (neu seit 01.01.2025 direkt beim Bezirksgericht einzureichen).
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Dafür ist die „Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen“ am Bezirksgericht zuständig.
  • Streitigkeiten aus Gleichstellungsgesetz. Dafür ist die „Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz“ zuständig.
  • Ehrverletzungsprozessen. Hier ist die Staatsanwaltschaft zuständig.

Weitere Informationen

  • Die wichtigsten Änderungen im Schlichtungsverfahren ab 1. Januar 2025 (Revision der Zivilprozessordnung (ZPO) (siehe PDF unter https://www.wiesendangen.ch/dienstleistungen/89479)
  • Sie dürfen oder müssen zum 1. Mal als klagende oder beklagte Partei zur Friedensrichterin? Sie begleiten erstmals eine Partei als Rechtsvertreterin oder Rechtsvertreter? Dann sind Sie herzlich eingeladen, den Artikel von Jürg Girschweiler zu den „Dos and Don’ts“ im Schlichtungsverfahren zu lesen (siehe PDF unter https://www.wiesendangen.ch/dienstleistungen/89479). Zu beachten: Dieser Artikel ist vor der Revision der Zivilprozessordnung (ZPO) per 01.01.2025 erschienen. Die grundlegenden Tipps behalten ihre Gültigkeit. Publikation mit freundlicher Genehmigung des Autors. Jürg Girschweiler ist langjähriger Friedensrichter und Verantwortlicher für die Grundausbildung und Weiterbildung der FriedensrichterInnen im Kanton Zürich.

CORONA – Regeln

Die Schlichtungsverhandlungen werden wieder ohne Einschränkungen durchgeführt.

Personen, die krank sind, werden zur Verhandlung grundsätzlich nicht zugelassen. Parteien, die zum persönlichen Erscheinen vor der Friedensrichterin vorgeladen sind und Symptome haben, werden gebeten, sich vorgängig telefonisch zu melden.

Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte vor der Verhandlung die Friedensrichterin.