Fristerstreckung
Link: https://zh.eservices.vrsg.ch/public/web/zh/frist/
Bitte beachten:
- Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzureichen. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
- Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Wer eine Frist länger als 30.11. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an das Gemeindesteueramt richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit oder Militärdienst.
- Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen oder im Online-Schalter der Abteilung Bundessteuer zu erfassen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 052 320 92 28 | steueramt@wiesendangen.ch |