Einbürgerung schweizerische Staatsangehörige
Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbruch in Wiesendangen wohnen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und einen unbescholtenen Ruf geniessen.
Benötigen Sie noch weitere Informationen, dann nehmen Sie bitte mit der zuständigen Person Kontakt auf. Das Gesuchsformular erhalten Sie entweder persönlich am Schalter oder es kann hier heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Einburgerung_Gesuch_an_Gemeinderat.pdf (PDF, 12.01 kB) | Download | 0 | Einburgerung_Gesuch_an_Gemeinderat.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 052 320 92 22 | gemeinde@wiesendangen.ch |