Hundeverabgabung
Die Hundehalter erhalten im ersten Quartal die entsprechende Rechnung.
Meldepflicht an die Gemeinde sowie bei der Hundedatenbank AMICUS
Die Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde innert 10 Tagen anzumelden und sich als Hundehalter bei der Hundedatenbank AMICUS registrieren zu lassen. Die Benutzerdaten und das Passwort werden den Hundehaltern daraufhin per Post zugestellt. Anschliessend können die Hundehalter sich auf AMICUS einloggen. Erst nach dem Erhalt der Personen-ID können die Hundehalter ihren Hund chippen lassen. Die Hundehalter sind ebenfalls verpflichtet, dass Sie folgende Ereignisse bei der Gemeinde und der Hundedatenbank AMICUS innert 10 Tagen melden:
- Abgabe und Übernahme des Hundes
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes
Weitere Infos über die Hundedatenbank AMICUS sowie das Handbuch für die Hundehalter finden Sie auf www.amicus.ch.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Heim- und Wildtierhaltung (Bund)
Veterinäramt (Kanton Zürich)
Broschüre Hundehaltung (Informationen zum Zürcher Hundegesetz)
Broschüre mit Heimtieren auf Reisen
Preis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 320 92 22 | einwohnerkontrolle@wiesendangen.ch |