Vorübergehende Verkehrsanordnung

20. Dezember 2024

Betrifft:  8544 Attikon, Wiesendangen

Verkehrsanordnung:

Im Einvernehmen mit der Baudirektion des Kantons Zürich und der Gemeinde Wiesendangen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Hauptstrasse
Infolge der Erstellung eines vorübergehenden Bauinstalationsplatzes (SBB-Projekt) im Bereich «Ortseingang Attikon», erfolgt die nachgenannte vorübergehende Verkehrsanordnung im Zeitraum vom Januar 2025 bis Oktober 2025, bzw. bis zum Abschluss des Bauprojektes

Die Ausserortshöchstgeschwindigkeit auf der Hauptsrasse wird von 80 km/h auf einem Abschnitt von circa 200 m auf 60 km/h beschränkt.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 20.01.2025

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

 

Gehörn blau